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Wissensbasis

Internet und Mobilfunk verständlich entscheiden

Hier findest du Ratgeber zu Anschlusstechnik, Datenvolumen, Vertragskosten und Anbieterwechsel. Jede Seite beantwortet zuerst die Entscheidungsfrage und geht dann ins Detail.

Stand: 27. September 2026 Lesezeit: 4 Min. Tim Jungeblut Redaktionelle Methodik
Auf dieser Seite
  1. Internet zuhause
  2. Mobil unterwegs
  3. Vertrag und Rechte

Unsere Ratgeber beantworten zuerst die Entscheidungsfrage. Tariflisten und Marktvergleiche folgen erst, wenn Bedarf und relevante Kosten klar sind.

Internet zuhause

Lerne die Unterschiede zwischen DSL, Kabel, Glasfaser und 5G kennen. Für einen direkten Einstieg helfen der Technologie-Check und der Ratgeber DSL oder Kabel.

Mobil unterwegs

Bei Mobilfunktarifen führen Netzabdeckung, realer Datenverbrauch und effektive Kosten meist zu einer besseren Auswahl als große Werbeversprechen.

Vertrag und Rechte

Was gilt, wenn der Anschluss dauerhaft langsamer ist als vereinbart, wie lange dich ein Vertrag wirklich bindet und ob sich ein eigener Router rechnet — die Antworten stehen im Gesetz und im Produktinformationsblatt, nicht in der Werbung.

  • Minderung und Sonderkündigung nach § 57 TKG
  • Kündigungsfristen seit der TKG-Novelle
  • Flexible Tarife gegen Laufzeitverträge rechnen
  • Router mieten oder kaufen

In diesem Bereich

Häufige Fragen

Lohnt sich ein Anbieterwechsel überhaupt noch?

Meistens ja, aber selten aus dem Grund, den man erwartet. Der größte Hebel ist nicht der Grundpreis, sondern das, was nach dem Aktionszeitraum passiert: Viele Tarife springen nach zwölf Monaten deutlich nach oben. Rechne deshalb immer die vollen 24 Monate durch, inklusive Router und Bereitstellung.

Worauf sollte ich vor der Unterschrift achten?

Auf drei Dinge, die im Kleingedruckten stehen: die Mindestlaufzeit, den Preis ab dem 13. Monat und die Angaben in Vertragszusammenfassung und Produktinformationsblatt. Verbindlich ist der Vertrag, die beiden Dokumente zeigen dir kompakt, welche Geschwindigkeit darin zugesagt wird. Ein beworbenes „bis zu“ ist dagegen keine Zusage.

Was kann ich tun, wenn der Anschluss nicht das leistet, was versprochen wurde?

Mehr, als die meisten denken. Seit der TKG-Novelle ist eine dauerhaft zu niedrige Bandbreite ein Mangel, der zur Minderung berechtigt, und bei einem Komplettausfall sind die Entschädigungen im Gesetz beziffert. Voraussetzung ist ein Nachweis mit dem Messverfahren der Bundesnetzagentur — in unserem Rechte-Bereich steht Schritt für Schritt, wie das geht.