Die Günstiger-PortaleKostenlos · Vergleich von VerivoxDEEN
Glasfaser

DSL-Abschaltung: Wann das Kupfernetz endet und was das für deinen Anschluss heißt

Einen festen Termin für die DSL-Abschaltung gibt es nicht, weder bundesweit noch regional. Nach dem Konzept der Bundesnetzagentur endet das Kupfernetz Gebiet für Gebiet, frühestens drei Jahre nach einer Ankündigung und erst, wenn dort Glasfaser verfügbar ist. Bis dahin läuft dein DSL-Anschluss weiter.

Stand: 22. Oktober 2026 Lesezeit: 6 Min. Tim Jungeblut Redaktionelle Methodik
Auf dieser Seite
  1. Wann wird DSL abgeschaltet?
  2. Welche Fristen plant die Bundesnetzagentur?
  3. Wer ist von der DSL-Abschaltung betroffen?
  4. Musst du jetzt auf Glasfaser wechseln?
  5. Was solltest du jetzt tun?

Die Deutsche Telekom betreibt das alte Kupfernetz, über das DSL und VDSL laufen. Abschalten darf die Telekom dieses Netz erst, wenn die Bundesnetzagentur das für ein bestimmtes Gebiet erlaubt. Die Behörde schreibt dazu auf ihrer Verbraucherseite: „Es gibt keinen bestimmten Zeitpunkt.“ Stand Oktober 2026 berät der Bundestag über ein Gesetz, das das Verfahren regeln soll. Eine erste Abschaltung in größerem Umfang ist deshalb frühestens in einigen Jahren zu erwarten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt keinen Abschalttermin für DSL. Der Wechsel auf Glasfaser ist derzeit freiwillig.
  • Ein Gebiet kommt nach dem Konzept der Bundesnetzagentur erst in Frage, wenn mindestens 80 Prozent der Haushalte und Unternehmen Glasfaser bis in die Wohnung haben können.
  • Zwischen Ankündigung und Abschaltung sollen mindestens 36 Monate liegen, davon 24 Monate ohne neue DSL-Verträge.
  • Kabelinternet ist von der Kupferabschaltung nicht betroffen.
  • Ende 2024 nutzten noch rund 23,6 Millionen Haushalte DSL, aber nur 5,3 Millionen Glasfaser.

Wann wird DSL abgeschaltet?

DSL wird nicht an einem Stichtag abgeschaltet, sondern regional und über viele Jahre. Die Bundesnetzagentur nennt keinen Termin, und auch die Telekom hat nach eigener Aussage keinen Abschalttermin festgelegt. Im Jahr 2024 gab es nur sehr kleine Pilotprojekte in ausgewählten Gebieten.

Den Rahmen setzt das Regulierungskonzept zur Kupfer-Glas-Migration, das die Bundesnetzagentur am 19. Januar 2026 vorgelegt hat. Es ist eine Empfehlung an den Gesetzgeber. Behördenpräsident Klaus Müller fasst das Ziel so zusammen: „Der Wechsel auf Glasfaser ist ein zukunftsorientiertes Internet-Upgrade für Deutschland.“ Die Bundesregierung hat im Juni 2026 den Entwurf eines TKG-Änderungsgesetzes beschlossen. Danach kann die Bundesnetzagentur von einem marktmächtigen Netzbetreiber einen Migrationsplan verlangen. Nach Angaben des Gigabitbüros des Bundes soll das Gesetz noch 2026 verabschiedet werden, mit dem zweiten Durchgang im Bundesrat Mitte Dezember.

Auf EU-Ebene sieht der Entwurf des Digital Networks Act eine weitgehende Kupferabschaltung bis Ende 2035 vor. Auch dieser Rechtsakt ist noch nicht beschlossen.

Welche Fristen plant die Bundesnetzagentur?

Das Konzept sieht drei Stufen vor. Erst wenn mindestens 80 Prozent der Haushalte und Unternehmen in einem Gebiet per FTTH (Glasfaser bis in die Wohnung) versorgt werden können und ein offenes Vorleistungsangebot für andere Anbieter besteht, darf der Prozess starten. Am Tag der Abschaltung soll dort grundsätzlich flächendeckend Glasfaser liegen.

SchrittFrist laut KonzeptWas du merkst
Ankündi­gungmind. 12 Monate vor dem Vermark­tungs­stoppInformation durch den Anbieter
Vermark­tungs­stoppmind. 24 Monate vor der Abschaltungkeine neuen DSL-Verträge im Gebiet
Abschal­tungGlasfaser flächen­deckend verfügbarDSL endet, der Vertrag wird beendet

Zusammen ergibt das mindestens 36 Monate zwischen Ankündigung und Abschaltung. Die heutige Verbraucherseite der Bundesnetzagentur spricht noch von „mindestens ein bis zwei Jahren“ zwischen erster Information und Stilllegung. Welche Frist am Ende gilt, entscheidet das Gesetz. Fest steht nach Angaben der Behörde: Das Kupfernetz darf in einem Gebiet erst stillgelegt werden, wenn alle Kundinnen und Kunden Gelegenheit zum Technologiewechsel hatten.

Wer ist von der DSL-Abschaltung betroffen?

Betroffen sind alle Anschlüsse, die über die Kupferleitung der Telekom laufen. Das gilt auch, wenn dein Vertrag bei einem anderen Anbieter wie 1&1, o2 oder Vodafone besteht, denn viele DSL-Tarife nutzen die Telekom-Leitung als Vorleistung. Die Anschlussart steht in deinem Vertrag oder im Produktinformationsblatt.

Nicht betroffen sind Kabelanschlüsse über das Fernsehkabelnetz, Glasfaseranschlüsse sowie Mobilfunk-Lösungen wie 5G für zuhause. Die Größenordnung zeigen die Zahlen der Bundesnetzagentur: Ende 2024 nutzten rund 23,6 Millionen Haushalte DSL und rund 5,3 Millionen Glasfaser. Mitte 2025 waren 5,8 Millionen Glasfaseranschlüsse gebucht, also etwa 13 Prozent, während weitere 3,7 Millionen fertiggestellt, aber ungenutzt waren (Tätigkeitsbericht 2024/2025).

Für die meisten DSL-Kunden ändert sich deshalb in den nächsten Jahren nichts. Wer heute neu baut, umzieht oder ohnehin einen neuen Vertrag braucht, sollte prüfen, ob Glasfaser schon verfügbar ist.

Musst du jetzt auf Glasfaser wechseln?

Nein. Der Wechsel ist freiwillig, solange in deinem Gebiet kein Abschaltverfahren läuft. Langfristig kann die Abschaltung aber dazu führen, dass dein DSL-Vertrag gekündigt wird. Bis dahin entscheidest du selbst, ob und wann du wechselst.

Für einen Wechsel spricht vor allem die Leistung: Glasfaser liefert symmetrische Bandbreiten und hat genug Reserven für die nächsten Jahrzehnte. Dagegen sprechen manchmal Kosten und Aufwand. Ein nachträglicher Hausanschluss kann Geld kosten, wenn die Vorvermarktung vorbei ist. Wohnst du zur Miete, muss der Eigentümer die Anschlussarbeiten bis in die Wohnung grundsätzlich dulden, wenn du einen Glasfaservertrag willst.

Für Glasfaserverträge gelten dieselben Regeln wie für andere Telekommunikationsverträge. Die Mindestlaufzeit beträgt höchstens 24 Monate, danach ist der Vertrag monatlich kündbar (Internetvertrag kündigen). Unterschreibst du an der Haustür oder am Telefon, kannst du 14 Tage lang widerrufen. Lass dich nicht mit dem Argument unter Druck setzen, DSL werde bald abgeschaltet: Ohne Ankündigung durch deinen Anbieter läuft für dich keine Frist.

Was solltest du jetzt tun?

Prüfe zuerst, welche Technik du hast und ob Glasfaser an deiner Adresse verfügbar ist. Danach kannst du in Ruhe entscheiden.

  • Anschlussart klären: Steht im Vertrag DSL, VDSL oder „Vectoring“, läuft dein Anschluss über Kupfer. Der Technologie-Check hilft bei der Einordnung.
  • Verfügbarkeit prüfen: Glasfaser-Verfügbarkeit beim Netzbetreiber oder im Vergleich für deine Adresse abfragen.
  • Post vom Anbieter lesen: Eine echte Ankündigung nennt Gebiet, Termine und Alternativen. Werbebriefe tun das nicht.
  • Wechsel planen: Beim Anbieterwechsel darf der Anschluss höchstens einen Arbeitstag ausfallen, die Rufnummer kannst du mitnehmen (Anbieterwechsel).
  • Bandbreite nachmessen: Liefert dein DSL dauerhaft zu wenig, hast du schon heute Rechte nach § 57 TKG (langsames Internet).

Bei Streit mit dem Anbieter über Vertrag oder Umstellung kannst du die Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur anrufen. Tarife für Glasfaser, Kabel und DSL vergleichst du im Internet-Vergleich.

Häufige Fragen

Wann wird DSL in Deutschland abgeschaltet?

Einen festen Termin gibt es nicht. Die Bundesnetzagentur erlaubt eine Abschaltung nur gebietsweise und erst, wenn dort Glasfaser verfügbar ist. Nach ihrem Konzept vom 19. Januar 2026 liegen zwischen Ankündigung und Abschaltung mindestens 36 Monate. Der Entwurf des EU Digital Networks Act sieht eine weitgehende Kupferabschaltung bis Ende 2035 vor.

Wird mein DSL-Anschluss bei 1&1, o2 oder Vodafone auch abgeschaltet?

Wenn dein Tarif über die Kupferleitung der Telekom läuft, betrifft dich eine Abschaltung in deinem Gebiet ebenfalls. Viele DSL-Tarife anderer Anbieter nutzen diese Leitung als Vorleistung. Kabelanschlüsse über das Fernsehkabelnetz sind nicht betroffen.

Muss ich auf Glasfaser umsteigen?

Nein, der Wechsel ist derzeit freiwillig. Erst wenn in deinem Gebiet ein Abschaltverfahren läuft, wird dein DSL-Vertrag langfristig enden. Nach dem Konzept der Bundesnetzagentur wirst du darüber mindestens drei Jahre vorher informiert.

Was passiert mit meinem Festnetztelefon?

Telefonie läuft bei Glasfaser wie bei DSL über das Internet. Deine Rufnummer kannst du beim Anbieterwechsel mitnehmen. Geräte, die einen analogen Anschluss brauchen, etwa ältere Hausnotrufsysteme, solltest du vorab mit dem Anbieter klären.

Darf mein Vermieter den Glasfaseranschluss verweigern?

Grundsätzlich nein. Nach Angaben der Bundesnetzagentur muss der Eigentümer Arbeiten für einen Glasfaseranschluss bis in die Wohnung dulden, wenn Mieterinnen oder Mieter einen Glasfaservertrag abschließen wollen.

Ist das Gesetz zur Kupferabschaltung schon beschlossen?

Stand Oktober 2026 nein. Die Bundesregierung hat den Entwurf des TKG-Änderungsgesetzes 2026 im Juni beschlossen, das parlamentarische Verfahren läuft seit September. Die Verabschiedung ist bis Ende 2026 geplant.

Ausgewählte Quellen

Deine nächsten Schritte